Körungen der LG Saarland


allgemeine Informationen

Neben Unbefangenheitsprobe und Schussprobe wird auch das Umweltverhalten des Hundes bei der Körung begutachtet. Er wird vermessen und gewogen, die Chipnummer wird kontrolliert. Die Selbstsicherheit und die Triebveranlagungen des Hundes werden im Körschutzdienst abgeprüft. Zum Schluss wird der Deutsche Schäferhund in seinem Gesamtbild durch den Körmeister begutachtet und das Ergebnis wird in einem Körbericht festgehalten.

 

Der Hund wird für zwei Jahre angekört,  im zweiten Jahr wird er zur Lebzeitkörung wieder vorgestellt.


In der LG Saarland finden jährlich 4 Körungen statt

  • Die Anmeldeformulare entnehmen Sie bitte den Downloads.

Körordnung