Neue Qualifikationskriterien zur LG-Ausscheidung
Der Antrag auf Änderung der Qualifikation zur LG-Ausscheidung der OG Steinbach wurde in der Delegiertentagung der Landesgruppe am 24.02.2024 positiv entschieden.
Mit Datum 24.02.2024 gelten folgende Qualifikationskriterien:
Die Teilnahme am LG-OG im gleichen Jahr mit einer bestandenen Prüfung, Schutzdienst mindestens 80 Punkte und TSB ausgeprägt.
Kann am LG-OG nicht teilgenommen werden, müssen 2 bestandene IGP3 Prüfungen im Zeitraum nach der Bundessiegerprüfung im Vorjahr bis zum Meldeschluss LG-Ausscheidung mit mindestens 240 Punkten, Schutzdienst mindestens 80 Punkte und TSB ausgeprägt, nachgewiesen werden
Eine Hündin, die im laufenden Jahr einen Wurf hat, und deshalb nicht am LG-OG mitmachen kann, braucht eine bestandene IGP3 Prüfung mit mindestens 240 Punkten, Schutzdienst 80 Punkte, TSB ausgeprägt. Zeitraum – das laufende Jahr.
Ein Starter, der am LG-OG teilgenommen hat, aber das Prüfungsziel nicht erreicht hat, muss danach eine bestandene IGP3 Prüfung mit mindestens 240 Punkten, Schutzdienst mindestens 80 Punkte, TSB ausgeprägt, nachweisen.
Um den Landesgruppen-Ortsgruppen-Wettstreit aufzuwerten, gelten folgende Regelungen:
Der bestplatzierte Teilnehmer der LG Saarland an der Bundes FCI Qualifikation ist für die Bundessiegerprüfung qualifiziert. Es müssen mindestens 270 Punkte erreicht werden. Er ist im Kontingent der Landesgruppe enthalten, das bedeutet, dass nur die Plätze 1-4 auf der LG-Ausscheidung zur BSP qualifiziert sind, Platz 5 ist Ersatz.
Stephan Bentz
LG-Ausbildungswart
Es liegen 12 Meldungen (10 LG-OG, 2 Jugend) vor.
Darum starten alle Teilnehmer am Samstag in der Fährte und am Sonntag in Unterordnung und Schutzdienst.
Aus organisatorischen Gründen muss die Besetzung der Lehrhelfer geändert werden. Im Teil 1 bleibt Kevin Steuer, Teil 2 Jan Zehren.
Die Auslosung bleibt am Samstag, 27.04.2024, 07.30 Uhr im Vereinsheim der OG Schwalbach.
Ich bitte um Beachtung
Stephan Bentz
LG-Ausbildungswart
Michael wurde am 29.03.24 bei der Sichtung der Helfer für die Hauptvereinsveranstaltungen für die Helfertätigkeit bei der diesjährigen Bundessiegerzuchtschau ausgewählt.
Im Namen des Vorstandes und der Mitglieder unserer Landesgruppe herzlichen Glückwunsch für die Berufung.
Helmut König
LG Vorsitzender
Die Körung in Heiligenwald muss aus organisatorischen Gründen auf den 13.07.2024 verschoben werden.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Peter Gastauer
Landesgruppenzuchtwart
Ich bitte um Beachtung:
Bitte bei mir die jeweilige ID-Beauftragte, die den Wurf abnehmen und chippen soll, erfragen. Diese wird dann durch mich zugeteilt.
Euer Peter Gastauer
Landesgruppenzuchtwart
Die oben genau bezeichnete Bescheinigung muss wegen § 10 Satz1 Nr. 2 Tierschutz-Hundeverordnung für alle Hunde, die sich für die Bundessiegerprüfung in Meppen für die Sparten IGP und Agility qualifiziert haben, vorgelegt werden.
Ich habe jedem anwesenden Teilnehmer an der Übungsstunde zur LGA ein Leerformular dieser Bescheinigung gegeben. Die qualifizierten Teilnehmer, einschließlich Ersatz, können dann bei einem Tierarzt ihrer Wahl diese Untersuchung am Hund durchführen lassen. Der Tierarzt füllt dieses Formular aus und unterschreibt es. Vom Hundeführer muss das fertige Formular an den LG-Ausbildungswart geschickt werden. Es wird der Meldung der Teilnehmer an die HG beigefügt. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Hundeführers.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Stephan Bentz
LG-Ausbildungswart
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie bei der Vorstandsveränderungsmeldung eine aktuelle Telefon-Nummer und vor allem die E-Mail Adresse angeben, worüber die Ortsgruppe zu erreichen ist. Beachten Sie ferner, dass die Vorstandsveränderungsmeldung in
3-facher Ausfertigung zu übersenden ist und diese bitte an mich senden.
Jürgen Klein
stellvertr. LG-Vorsitzender
Wie bereits im letzten Saar Echo angekündigt, ist es geplant, den Versand des Saar Echos auf digitale Weise umzustellen.
Hierzu benötigen wir von jeder Ortsgruppe eine entsprechende E-Mailadresse.
Bitte sendet der LG Pressewartin, Daniela Diehl, die jeweilige Adresse.
Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt, dass besonders zum Jahresende verstärkt die Anträge für Amtsträgerehrungen eingereicht werden. Aus zeitlichen Gründen ist es dann nicht immer möglich, noch alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten. Wir bitten Sie deshalb , Ihre Anträge möglichst frühzeitig an die Hauptgeschäftsstelle zu senden. Nur so ist sichergestellt, dass Ihnen die Ehrungen auch rechtzeitig vorliegen.
Entsprechende Formulare finden Sie hier: