Die oben genau bezeichnete Bescheinigung muss wegen § 10 Satz1 Nr. 2 Tierschutz-Hundeverordnung für alle Hunde, die sich für die Bundessiegerprüfung in Meppen für die Sparten IGP und Agility qualifiziert haben, vorgelegt werden.
Ich habe jedem anwesenden Teilnehmer an der Übungsstunde zur LGA ein Leerformular dieser Bescheinigung gegeben. Die qualifizierten Teilnehmer, einschließlich Ersatz, können dann bei einem Tierarzt ihrer Wahl diese Untersuchung am Hund durchführen lassen. Der Tierarzt füllt dieses Formular aus und unterschreibt es. Vom Hundeführer muss das fertige Formular an den LG-Ausbildungswart geschickt werden. Es wird der Meldung der Teilnehmer an die HG beigefügt. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Hundeführers.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Stephan Bentz
LG-Ausbildungswart